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ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

Das „Ach du grüne Neune! Festival“ ist eine Veranstaltung vom Grüne Neune Festival e.V., im Folgenden der Veranstalter genannt.

Allgemeine Bestimmungen

Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Im Fall von höherer Gewalt (z.B. starkes Unwetter) behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Gefahr für Leib und Leben der Besucher*innen, Künstler*innen, Helfer*innen etc. das Programm zu unterbrechen oder bei behördlicher Anordnung das Restprogramm komplett abzusagen. Dies erfolgt aufgrund höherer Gewalt ohne Rückerstattungsanspruch auf das Eintrittsgeld. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Hör- oder Gesundheitsschäden ab und haftet hierfür nur, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Ein Gehörschutz wird allgemein dringend empfohlen und sind an den Getränkebars kostenfrei erhältlich. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.

Programmänderungen, Verlegung/ Absage der Veranstaltung, Sichtbehinderung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern oder ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Sollte das Festival abgesagt werden, so wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin des Open Airs gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurückerstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Sichtbehinderungen auf die Bühne berechtigen weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler*innen. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bild- und/oder Tonaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler*innen sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Lediglich Pocket- und Handykameras für den privaten Gebrauch sind geduldet. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. Auf dem Festivalgelände werden durch den Veranstalter und dessen Beauftragte Fotografien und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Ach du grüne Neune! Festival“ erstellt. Besucher*innen stimmen der unentgeltlichen Verwendung des Bild- und Videomaterials im Zusammenhang mit seinem eigenen Bildnis zu. Die Verwertung der Bilder erfolgt ausschließlich im Zusammenhang und der Vermarktung des Festivals. Eine Veröffentlichung erfolgt auf allen Medien, insbesondere durch die digitale Verbreitung von Bild- und Videomaterial über das Internet.

Jugendschutz

Einlass ab 18 Jahren! Aufgrund zu hoher Auflagen und den daraus resultierenden Einschränkungen für die restlichen Besucher (z.B. Einzäunung des Barbereichs) können keine sogenannten "Muttizettel" angenommen werden. Die einzige Möglichkeit ist: Pack die Mutti ein und bring sie mit! Personen unter 16 Jahren können das Gelände hierbei ohne Eintritt betreten, ab 16 Jahren ist der volle Eintrittspreis zu bezahlen. Falls ihr bereits als Jugendlicher ein Ticket erworben habt, könnt ihr unter: festival@achdugruene9.com die Rückgabe abwickeln. Danke für euer Verständnis.

Umweltschutz

Sie verpflichten sich während der gesamten Open Air-Dauer, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll ist auf dem Gelände und dem Campingplatz stets in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Vorverkauf

Der Kartenvorverkauf findet ausschließlich über die offizielle Homepage statt unter www.achdugruene9.com Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.

Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor. Ausnahmen vom Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. D.h., die Kartenbestellung unter www.achdugruene9.com ist verbindlich!

Einlass

Das Vorverkaufsticket mit dem QR-Code muss am Eingang (ausgedruckt oder digital) vorgezeigt werden und wird dort in ein Eintrittsbändchen eingetauscht. Jede Person, die das Festivalgelände verlässt, erhält nur mit dem Eintrittsbändchen wieder freien Zugang zum Festivalgelände. Zum erneuten Einlass muss das Bändchen vorgezeigt werden. Personen mit beschädigtem oder losem Einlassbändchen werden nicht eingelassen. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Festivalgelände ist untersagt. Die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Glas darf nicht auf das Gelände gebracht werden. Bei der Einlasskontrolle sind derartige Getränke in den bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Bei Weigerung wird der Zutritt auf das Festivalgelände gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verweigert. Der Festivalaufenthalt ohne gültige Eintrittskarte kann zur Anzeige gebracht werden. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter. Wir behalten uns vor von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen die neonazistischen Organisationen oder der rechten Szene zuzuordnen sind oder in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren.

Park- und Campingplatz

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei diesen Flächen und dieser Besucherzahl kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass keine Sachschäden an Eurem Fahrzeug entstehen und keine Wertsachen aus dem nicht abschließbaren Zelt gestohlen werden. Unser Ordnungsdienst auf diesen Flächen ist lediglich zur Einweisung und Hilfeleistung in Notfällen, nicht aber zur Verhinderung von derartigen Vorkommnissen eingesetzt. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Wegen der sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten sind die ausgewiesenen Parkflächen zu benutzen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Die Anfahrten zu den Parkplätzen sind weiträumig ausgewiesen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen. Falsch geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen vom Veranstalter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.